Es werden im Ingenieurwesen oftmals juristische Entscheidungen gefällt, bei denen das juristische Vorverständnis eine mathematisch richtige Entscheidung negativ beeinflusst.
Niedersächsische Bauordnung: Bestimmung der Höhe eines Geschosses
gegenüber der "mittleren" Geländehöhe
16. Immissionsschutzverordnung (BImSchV): "mittlerer" Lärmpegel
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