Dr. Dirk Windelberg Startseite Kontakt Impressum

Mittelbildung



Es werden im Ingenieurwesen oftmals juristische Entscheidungen gefällt, bei denen das juristische Vorverständnis eine mathematisch richtige Entscheidung negativ beeinflusst.

Niedersächsische Bauordnung: Bestimmung der Höhe eines Geschosses
gegenüber der "mittleren" Geländehöhe


16. Immissionsschutzverordnung (BImSchV): "mittlerer" Lärmpegel